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Anforderung an Sicherheitsschuhe

Sicherheitsschuhe gehören als Fußschutz zur Persönlichen Schutzausrüstung. Sie sind dazu bestimmt die Füße gegen Schäden durch äußere mechanische, thermische oder chemische Einwirkungen zu schützen und einen Schutz gegen Ausrutschen auf glatten und feuchten Fußböden zu bieten. Die DGUV Regel 112-191 regelt die Benutzung von Fußschutz.

Innerhalb des Fußschutzes wird zwischen Berufsschuhen, Schutzschuhen und Sicherheitsschuhen unterschieden.

Sicherheitsschuhe werden in verschiedene Kategorien eingeteilt:

Kategorie Grund- und Zusatzanforderungen
SB Grundanforderungen EN ISO 20345 und Widerstand der Zehenkappe gegen Stoßeinwirkung
S1 Eigenschaften SB, antistatisch, Energieaufnahme im Fersenbereich, Fersenbereich geschlossen
S1P Eigenschaften S1, durchtrittsichere Sohle
S2 Eigenschaften S1, wasserabweisendes Obermaterial
S3 Eigenschaften S2, durchtrittsichere Sohle, profilierte Laufsohle
S4 Eigenschaften S2, kein Wasserdurchtritt
S5 Eingeschaften S3, kein Wasserdurchtritt

Wann müssen Arbeitsschuhe zum Schutz getragen werden?

Immer dann, wenn im Unternehmen oder an einem bestimmten Arbeitsplatz die Gefahr des Ausrutschens besteht oder Verletzungen durch:

  • Stoßen, Einklemmen oder Quetschen
  • umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände
  • Hineintreten in spitze Gegenstände
  • Hitze oder Kälte
  • Chemikalien

besteht, muss Fußschutz getragen werden.

Was ist bei der Auswahl von Sicherheitsschuhen zu beachten?

Die Arbeitsschutzschuhe müssen für die am Arbeitsplatz herrschenden Bedingungen geeignet sein und dürfen nicht selbst eine Gefährdung schaffen, z.B. muss in explosionsgefährdeten Bereichen ein ausreichend antistatischer Schuh getragen werden.

Ein besonders wichtiger Aspekt bei der Auswahl von Sicherheitsschuhen sind die ergonomischen Anforderungen:

  • Passform
  • Ausführung der Zehenkappen
  • Polsterung zur Vermeidung von Druckstellen
  • Vorhandensein einer Klimamembran
  • Schuhform (Halbschuh, Halbstiefel oder Stiefel)
  • Schuhverschluss (Schnürung, Klettverschluss, Schlupf)

Gute Sicherheitsschuhe bieten nicht nur den Schutz vor äußeren Gefahren durch die Zehenkappe, eine durchtrittsichere nicht rutschende und bei Bedarf antistatische Sohle, sondern sie beugen auch den Belastungen durch Überanstrengung bei langem Stehen und Gehen vor. Außerdem spielen zunehmend auch die Ästhetik oder die farbliche Anpassung an ein das Corporate Design des Unternehmens eine Rolle.

Was ist zu beachten, wenn orthopädische Zurichtungen an Sicherheitsschuhen vorzunehmen sind oder Einlagen getragen werden müssen?

Gemäß der aktuellen DGUV Regel 112-191 muss bei jeder orthopädischen Anpassung von Sicherheitsschuhen geprüft werden, ob diese weiterhin den Anforderungen der EN ISO 20345 (alte Norm DIN EN 345) entsprechen.

Schuhe, die vom Hersteller für eine orthopädische Zurichtung durch einen Orthopädiemeister oder Sanitätshaus zugelassen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.

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