Sicherheitsschuhe gehören als Fußschutz zur Persönlichen Schutzausrüstung. Sie sind dazu bestimmt die Füße gegen Schäden durch äußere mechanische, thermische oder chemische Einwirkungen zu schützen und einen Schutz gegen Ausrutschen auf glatten und feuchten Fußböden zu bieten. Die DGUV Regel 112-191 regelt die Benutzung von Fußschutz.
Innerhalb des Fußschutzes wird zwischen Berufsschuhen, Schutzschuhen und Sicherheitsschuhen unterschieden.
Sicherheitsschuhe werden in verschiedene Kategorien eingeteilt:
Kategorie | Grund- und Zusatzanforderungen |
SB | Grundanforderungen EN ISO 20345 und Widerstand der Zehenkappe gegen Stoßeinwirkung |
S1 | Eigenschaften SB, antistatisch, Energieaufnahme im Fersenbereich, Fersenbereich geschlossen |
S1P | Eigenschaften S1, durchtrittsichere Sohle |
S2 | Eigenschaften S1, wasserabweisendes Obermaterial |
S3 | Eigenschaften S2, durchtrittsichere Sohle, profilierte Laufsohle |
S4 | Eigenschaften S2, kein Wasserdurchtritt |
S5 | Eingeschaften S3, kein Wasserdurchtritt |
Immer dann, wenn im Unternehmen oder an einem bestimmten Arbeitsplatz die Gefahr des Ausrutschens besteht oder Verletzungen durch:
besteht, muss Fußschutz getragen werden.
Die Arbeitsschutzschuhe müssen für die am Arbeitsplatz herrschenden Bedingungen geeignet sein und dürfen nicht selbst eine Gefährdung schaffen, z.B. muss in explosionsgefährdeten Bereichen ein ausreichend antistatischer Schuh getragen werden.
Ein besonders wichtiger Aspekt bei der Auswahl von Sicherheitsschuhen sind die ergonomischen Anforderungen:
Gute Sicherheitsschuhe bieten nicht nur den Schutz vor äußeren Gefahren durch die Zehenkappe, eine durchtrittsichere nicht rutschende und bei Bedarf antistatische Sohle, sondern sie beugen auch den Belastungen durch Überanstrengung bei langem Stehen und Gehen vor. Außerdem spielen zunehmend auch die Ästhetik oder die farbliche Anpassung an ein das Corporate Design des Unternehmens eine Rolle.
Gemäß der aktuellen DGUV Regel 112-191 muss bei jeder orthopädischen Anpassung von Sicherheitsschuhen geprüft werden, ob diese weiterhin den Anforderungen der EN ISO 20345 (alte Norm DIN EN 345) entsprechen.
Schuhe, die vom Hersteller für eine orthopädische Zurichtung durch einen Orthopädiemeister oder Sanitätshaus zugelassen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.
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