Gebräuchliche Alternativbezeichnungen wie Sanitätsraum oder Krankenzimmer sind seit dem Inkraftsetzen der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ab 2014 veraltet bzw. haben eine Veränderung ihrer Bedeutung erfahren.
Das deutsche Arbeitsstättenrecht und das Recht der Unfallversicherungsträger definieren Anforderungen an das Vorhandensein und die Gestaltung von Erste Hilfe Räumen.
„Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Einrichtungen müssen entsprechend der Unfallgefahren oder der Anzahl der Beschäftigten, der Art der ausgeübten Tätigkeiten sowie der räumlichen Größe der Betriebe vorhanden sein.“ (§ 6 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung)
Die ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe konkretisiert diese Forderungen ausführlicher.
Gemäß DGUV Information 204-022 – Erste Hilfe im Betrieb, sind für Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung geeignetes Inventar und Erste-Hilfe-Material / Notfallausrüstung und Pflegematerial sowie geeignete Rettungsgeräte und Transportmittel bereitzuhalten.
Die Notwendigkeit eines Sanitätsraumes ist unabhängig von Gewerbezweig. Sie richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen und nach der Gefährdungsbeurteilung
Ein Erste-Hilfe-Raum/Sanitätsraum ist erforderlich:
(Quelle:baua.de)
Die richtige Einrichtung und Ausstattung richtet sich nach der Größe und Gefährdungsbeurteilung des Betriebes.
Zum geeigneten Inventar gehören zum Beispiel Untersuchungsliegen, Krankentragen, Evakuierungs- und Transportmittelmittel, Sanitätswandschränke, Instrumententisch, Infusionsständer und Spender für Seife, Desinfektionsmittel und Hautschutzmittel
Als Mittel zur Ersten Hilfe sollten u. A. der Inhalt eines großen Verbandkastens, HWS-Immobilisationskragen, Augenspülflasche, Mittel für die Absaugung und Beatmung, Mittel für die Diagnostik und ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED).
Ergänzend sollten Pflegematerial und sonstige Hilfsmittel vorhanden sein, so etwa Decken, Einmallaken und -Auflagen, Einweg-Schutzkleidung, Brechbeutel und Absorbtionsgranulat, Pinzetten und Kühlmittel.
Einrichtungen zur Ersten Hilfe müssen schnell zu finden sein. Zur Ausschilderung der Lage des Erste Hilfe Raumes finden sie bei Brewes die passenden Kennzeichnungsprodukte, zum Beispiel langnachleuchtende Richtungspfeile.
Der Raum selbst ist mit dem Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe“ zu kennzeichnen.
Im Sanitätsraum selbst haben sich passende Sicherheitsaushänge mit passenden Zusatzschildern bewährt.