In der neuen PSA-VO (EU) 2016/425 hat der Gehörschutz durch die Einstufung in die Schutzkategorie III den höchsten Stellenwert erhalten.
Gehörschutz ist oberhalb eines Tages-Lärmexpositionspegels von 80 dB(A) durch den Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ab einem Wert von 85 DB(A) ist die Benutzung von Gehörschutz sogar verpflichtend und muss zwingend vom Arbeitgeber durchgesetzt werden.
Auch wer regelmäßig nur kurzfristig einer Lärmbelastung ausgesetzt ist, sollte sich vor langfristigen Folgen eines überhöhten Lärmpegels schützen.
Diese Einordnung verdeutlicht noch einmal die Wertigkeit von Gehörschutz am Arbeitsplatz, da Kategorie III ausschließlich Risiken zum Inhalt hat, die zu schwerwiegenden Folgen wie Tod oder zu irreversiblen Gesundheitsschäden führen können.
Oft wird die Auswirkung von Lärm am Arbeitsplatz unterschätzt, da sich eine Lärmschwerhörigkeit schleichend und schmerzfrei entwickelt. Die langfristigen Konsequenzen dieser sehr häufigen anerkannten Berufskrankheit sind beruflich wie privat umso gravierender.
Die akustische Vielfalt an vielen Arbeitsplätzen kann ebenfalls Auslöser für Stress, Unaufmerksamkeit, erhöhtes Unfallaufkommen und gesundheitlichem Missempfinden sein.
Gehörschutzprodukte tragen den Anforderungen der PSA-Verordnung zum Schutz des Gehörs Rechnung indem sie kurz- und langfristigen Risiken und Schädigungen vorbeugen. Sie ermöglichen dem Arbeitgeber, mit wenig Aufwand seiner Pflicht zum Schutz der Arbeitnehmer nachzukommen.
Passend zu den individuellen Anforderungen unterschiedlicher Arbeitsplätze gibt es verschiedene Varianten und Ausführungen von Gehörschutzmitteln.
Um das richtige Produkt wählen zu können, muss man sich mit der Lärmbelastung am Arbeitsplatz und den Anforderungen an den Tragekomfort des Produktes auseinandersetzen.
Über Vorschriften, Verordnungen und Hilfestellungen dazu informiert die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft. Diese führen auch passende Geräuschimmissionsmessung durch.
Ziel bei der Verwendung von Gehörschutzprodukten ist es, einen maximalen Restschallpegel von 70-80 dB am Ohr des Nutzers zu erreichen.
Der Restschallpegel berechnet sich wie folgt:
Der Dämmwert entspricht dem angegeben SNR-Wert des Gehörschutzproduktes (SNR-Wert = Single Number Raiting = enfacher Dämmewert).
Weitere Dämmwerte, die aus der Kennzeichnung des Gehörschutzes hervor gehen:
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