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Rohrleitungskennzeichen Industrieabwasser nach DIN 2403, in verschiedenen Ausführungen

  • Kennzeichnungsetikett für Rohrleitungen "Industrieabwasser" mit Ø 10 - 25 mm, 25 - 40 mm, 40 - 60 mm oder über 60 mm
  • Kennzeichen nach DIN 2403 für Rohrleitungen der Gruppe 1
  • Material: selbstklebende Folie mit hoher Klebkraft
  • Klebeschilder mit doppelter Pfeilspitze (nicht benötigte Pfeilspitze vor dem Verkleben abschneiden)
  • lösungsmittelbeständig, wisch- und kratzfest, witterungsbeständig
  • Farbe: grün (RAL 6032)
  • Schrift: weiß
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Produktbeschreibung

Etiketten zur Rohrleitungskennzeichnung (Pfeilschilder) "Industrieabwasser" nach DIN 2403

Die DIN 2403 regelt die Rohrleitungskennzeichnung nicht erdverlegter Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff. Diese Durchflussstoffe wurden nach allgemeinen Eigenschaften in 10 Gruppen eingeteilt und erhielten eine Farbkodierung. Durch die Farbkennzeichnung der Rohre wird deutlich, mit welchen Gefahren zu rechnen ist. Unter Industrieabwasser werden alle Abwässer verstanden, die bei Produktions- und Verarbeitungsprozessen in der Industrie anfallen. Abwässer aus bestimmten Industriebranchen können Stoffe enthalten, die nicht in die Gewässer oder Kläranlagen gelangen dürfen. Industrieabwässer müssen i.d.R. vorbehandelt werden, bevor sie in öffentliche Kläranlagen eingeleitet werden können. Bei direkter Einleitung in Gewässer (siehe Direkteinleiter) ist eine umfangreiche Reinigung in speziellen werkseigenen Kläranlagen erforderlich.

Entsprechend DIN 2403 sind im Interesse der Sicherheit Rohrleitungen nach Ihren Durchflußstoffen zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung sollte an betriebswichtigen Punkten (Anfang, Ende, Armaturen, Wanddurchgängen oder Abzweigungen) erfolgen. Sie dient der sachgerechten Instandsetzung der Anlage, als Hinweis im Havariefall sowie einer wirksamen Brandbekämpfung.


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