Brandschutzklappen dienen als automatische Absperrvorrichtung gegen eine Übertragung von Feuer und Rauch in weitere Geschosse oder Brandabschnitte. Als Teil einer Lüftungs- und ggf. Brandmeldeanlage sollten die Brandschutzklappen, soweit frei zugänglich, entsprechend den Angaben in den Revisionsplänen eindeutig gekennzeichnet werden. Kann kein freier Zugang gewährleistet werden (Klappe ist z.B. unsichtbar unter einer Zwischendecke lokalisiert) ist in der direkten Nähe der Brandschutzklappe eine Kennzeichnung anzubringen. Insbesondere bei Revisionsöffnungen muss darauf hingewiesen werden, exakt welcher Teil der Brandschutzanlage sich hinter der Öffnung befindet. Durch eine eindeutige Nummerierung und Kennzeichnung der Brandschutzklappe stellen Sie sicher, dass diese schnell und effizient gewartet werden kann.