Das Verbotszeichen "Keine offene Flamme, Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten", verbietet den Umgang mit offenen Flammen.
Bereiche mit entzündlichen Stoffen und Materialien dürfen keiner Brandgefahr ausgesetzt werden. Brandgefährdet sind häufig historische Gebäude und Betriebs- und Lagerstätten mit brennbaren oder explosiven Stoffen und Stäuben wie Tankstellen, Sägewerke, Bergwerke, Mühlen usw. Auch in Museen und Archiven, in denen der Schutz des Ausstellungs- oder Lagergutes im Vordergrund steht, besteht Verbot von Feuer und offenen Flammen sowie Rauchverbot.
Beugen Sie schwere Verletzungen und kostspieligen Versicherungsschäden vor. Sorgen Sie für normgerechte Kennzeichnung mit Verbotsschilder und -aufklebern "Keine offene Flamme, Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten".