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Verkehrszeichen StVO, Absolutes Haltverbot Anfang- Links, VZ 283-21, Alu 2 mm flach

  • Absolutes Haltverbot Anfang (Aufstellung links)
  • VZ-Nummer 283-21
  • Verkehrszeichen nach StVO mit RAL-Gütezeichen
  • gemäß DIN 67520-1
  • in verschiedenen Ausführungen
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Produktbeschreibung

Verkehrsschilder nach StVO - "Absolutes Haltverbot - Anfang"- Linksaufstellung - Verkehrszeichen 283-21

Anfang eines Absoluten Halteverbotes - dieses Schild kennzeichnet den Anfang eines Halteverbotes auf der linken Straßenseite z.B. in Einbahnstraßen.

Um Behinderungen durch Falschparker zu vermeiden, sollte eine Halteverbotszone korrekt gekennzeichnet sein. Die Haltverbots-Schilder mit dem weißen Pfeil zur Fahrbahn aus der jeweiligen Fahrtrichtung weisen darauf hin, dass ab der gekennzeichneten Stelle bis zur Aufhebung des Halteverbots keine Fahrzeuge halten dürfen.

Der Anfang einer Haltverbotsstrecke auf der linken Seite kann durch das Haltverbotsschild mit dem Zeichen 283-21 gekennzeichnet werden. Dieses Verkehrsschild ist dann zweckmäßig, wenn wiederholte Schilder aufgestellt sind oder das Ende der Verbotsstrecke gekennzeichnet ist. Eine Wiederholung innerhalb einer Halteverbotsstrecke sollte nur erfolgen, um das Sichtbarkeitsprinzip zu gewährleisten.


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