Anfang eines Absoluten Halteverbotes - dieses Schild kennzeichnet den Anfang eines Halteverbotes. Um Behinderungen durch Falschparker zu vermeiden, sollte eine Halteverbotszone korrekt gekennzeichnet sein. Die Haltverbots-Schilder mit dem weißen Pfeil zur Fahrbahn aus der jeweiligen Fahrtrichtung weist darauf hin, dass ab der gekennzeichneten Stelle bis zur Aufhebung des Halteverbots keine Fahrzeuge halten dürfen.
Den Anfang einer Haltverbotsstrecke kann durch das Haltverbotsschild mit dem Zeichen 283-10 gekennzeichnet werden. Dieses Verkehrsschild ist dann zweckmäßig, wenn wiederholte Schilder aufgestellt sind oder das Ende der Verbotsstrecke gekennzeichnet ist. Eine Wiederholung innerhalb einer Halteverbotsstrecke sollte nur erfolgen, um das Sichtbarkeitsprinzip zu gewährleisten.