Verkehrszeichen StVO, Absolutes Haltverbot Anfang- Rechts, VZ 283-10, Alu 2 mm flach
- Absolutes Haltverbot Anfang (Aufstellung rechts)
- VZ-Nummer 283-10
- Verkehrszeichen nach StVO mit RAL-Gütezeichen
- gemäß DIN 67520-1
- in verschiedenen Ausführungen
verschiedene Lieferzeiten
- Durchmesser:
- Reflexionsklasse:
- Bauart:
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Verkehrszeichen StVO, Absolutes Haltverbot Anfang- Rechts, VZ 283-10, Alu 2 mm flach, Ø 420 mm, RA1 VZ283-10A42ab23,50 €/ Stück exkl. MwSt.Sofort versandfertig
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Verkehrszeichen StVO, Absolutes Haltverbot Anfang- Rechts, VZ 283-10, Alu 2 mm flach, Ø 420 mm, RA2 VZ283-10A42RA2ab32,90 €/ Stück exkl. MwSt.Sofort versandfertig
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Verkehrszeichen StVO, Absolutes Haltverbot Anfang- Rechts, VZ 283-10, Alu 2 mm flach, Ø 600 mm, RA1 VZ283-10A60ab37,60 €/ Stück exkl. MwSt.Sofort versandfertig
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Verkehrszeichen StVO, Absolutes Haltverbot Anfang- Rechts, VZ 283-10, Alu 2 mm flach, Ø 600 mm, RA2 VZ283-10A60RA2ab49,40 €/ Stück exkl. MwSt.Sofort versandfertig
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ab42,50 €/ Stück exkl. MwSt.Lieferzeit 3 bis 5 Wochen
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Absolutes Haltverbot Anfang, Aufstellung rechts, VZ 283-10, StVO, Alform, Ø 420 mm, RA2 VZ283-10B42RA2ab51,20 €/ Stück exkl. MwSt.Lieferzeit 3 bis 5 Wochen
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ab53,10 €/ Stück exkl. MwSt.Lieferzeit 3 bis 5 Wochen
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Absolutes Haltverbot Anfang, Aufstellung rechts, VZ 283-10, StVO, Alform, Ø 600 mm, RA2 VZ283-10B60RA2ab64,70 €/ Stück exkl. MwSt.Lieferzeit 3 bis 5 Wochen
Produktbeschreibung
Verkehrsschilder nach StVO - "Absolutes Haltverbot - Anfang"- Halteverbotsschilder - Verkehrszeichen 283-10
Anfang eines Absoluten Halteverbotes - dieses Schild kennzeichnet den Anfang eines Halteverbotes. Um Behinderungen durch Falschparker zu vermeiden, sollte eine Halteverbotszone korrekt gekennzeichnet sein. Die Haltverbots-Schilder mit dem weißen Pfeil zur Fahrbahn aus der jeweiligen Fahrtrichtung weist darauf hin, dass ab der gekennzeichneten Stelle bis zur Aufhebung des Halteverbots keine Fahrzeuge halten dürfen.
Den Anfang einer Haltverbotsstrecke kann durch das Haltverbotsschild mit dem Zeichen 283-10 gekennzeichnet werden. Dieses Verkehrsschild ist dann zweckmäßig, wenn wiederholte Schilder aufgestellt sind oder das Ende der Verbotsstrecke gekennzeichnet ist. Eine Wiederholung innerhalb einer Halteverbotsstrecke sollte nur erfolgen, um das Sichtbarkeitsprinzip zu gewährleisten.