Ende eines absoluten Halteverbotes - dieses Schild kennzeichnet das Ende eines Haltverbotes und hebt das Haltverbot für Fahrzeuge auf der Fahrbahn bzw. an anderen öffentlichen Verkehrswegen auf. Das Ende einer Haltverbotsstrecke kann durch das Haltverbotsschild mit dem Zeichen 286-20 kennzeichnen werden, welches einen von der Fahrbahn wegweisenden waagerechten weißen Pfeil im unteren Bereich des Verkehrszeichens aufweist. Dieses Verkehrsschild ist dann zweckmäßig, wenn wiederholte Schilder aufgestellt oder wenn die Verbotsstrecke sehr lang ist. Das gilt nicht, wenn die Verbotsstrecke an der nächsten Kreuzung oder Einmündung endet oder eine andere Regelung für den ruhenden Verkehr durch Verkehrszeichen unmittelbar anschließt.