Das absolute Haltverbot verbietet das Halten eines Fahrzeuges auf der Fahrbahn bzw. an anderen öffentlichen Verkehrswegen. Das Haltverbot darf nur in dem Umfang angeordnet werden, in dem die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs oder der öffentliche Personennahverkehr es erfordert. Deshalb ist stets zu prüfen, ob eine tages- oder wochenzeitliche Beschränkung durch Zusatzzeichen sinnvoll ist.