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Verkehrszeichen StVO, Eingeschr. Haltverbot Anfang Rechts, VZ 286-10, Alu 2mm Flachform

  • Eingeschränktes Haltverbot Anfang (Aufstellung rechts)
  • VZ-Nummer 286-10
  • Verkehrszeichen nach StVO mit RAL-Gütezeichen
  • gemäß DIN 67520-1
  • in verschiedenen Ausführungen
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Produktbeschreibung

Verkehrsschilder nach StVO - "Eingeschränktes Haltverbot - Anfang"- Verkehrszeichen 286-10

Anfang eines eingeschränkte Halteverbotes - dieses Verkehrsschild kennzeichnet den Anfang eines Parkverbotes und verbietet das Parken eines Fahrzeuges auf der Fahrbahn bzw. an anderen öffentlichen Verkehrswegen. Den Anfang einer Parkverbotsstrecke kann durch das Parkverbotsschild mit dem Zeichen 286-10 kennzeichnen werden, welches einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im oberen Bereich des Parkverbotszeichens aufweist. Dieses Verkehrsschild ist dann zweckmäßig, wenn wiederholte Schilder aufgestellt sind oder das Ende der Verbotsstrecke gekennzeichnet ist.

Eine Wiederholung von Parkverbotszeichen innerhalb einer Parkverbotsstrecke sollte nur erfolgen, um das Sichtbarkeitsprinzip zu gewährleisten. Durch entsprechende Zusatzschilder die direkt unter dem Parkverbotsschild angebracht sind, können die Parkverbote eingeschränkt sein, z.B. Zusatzschild "Behinderte mit Parkausweis frei" oder Zusatzzeichen mit zeitlichen Begrenzungen. Verkehrsschilder zur Beschilderung insbesondere für den ruhenden Verkehr, für den Stadtverkehr und den innerbetrieblichen Bedarf.


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