Verkehrszeichen StVO, Eingeschr. Haltverbot Anfang Rechts, VZ 286-10, Alu 2mm Flachform
- Eingeschränktes Haltverbot Anfang (Aufstellung rechts)
- VZ-Nummer 286-10
- Verkehrszeichen nach StVO mit RAL-Gütezeichen
- gemäß DIN 67520-1
- in verschiedenen Ausführungen
verschiedene Lieferzeiten
- Durchmesser:
- Reflexionsklasse:
- Bauart:
-
Verkehrszeichen StVO, Eingeschr. Haltverbot Anfang Rechts, VZ 286-10, Alu 2mm Flachform, Ø420mm, RA1 VZ286-10A42ab23,50 €/ Stück exkl. MwSt.Sofort versandfertig
-
Verkehrszeichen StVO, Eingeschr. Haltverbot Anfang Rechts, VZ 286-10, Alu 2mm Flachform, Ø420mm, RA2 VZ286-10A42RA2ab32,90 €/ Stück exkl. MwSt.Sofort versandfertig
-
Verkehrszeichen StVO, Eingeschr. Haltverbot Anfang Rechts, VZ 286-10, Alu 2 mm flach, Ø 600 mm, RA1 VZ286-10A60ab37,60 €/ Stück exkl. MwSt.Sofort versandfertig
-
Verkehrszeichen StVO, Eingeschr. Haltverbot Anfang Rechts, VZ 286-10, Alu 2 mm flach, Ø 600 mm, RA2 VZ286-10A60RA2ab49,40 €/ Stück exkl. MwSt.Lieferzeit 3 bis 5 Wochen
-
Eingeschränktes Haltverbot Anfang, Aufstellung rechts, VZ 286-10, StVO, Alform, Ø 420 mm, RA1 VZ286-10B42ab42,50 €/ Stück exkl. MwSt.Lieferzeit 3 bis 5 Wochen
-
Eingeschränktes Haltverbot Anfang, Aufstellung rechts, VZ 286-10, StVO, Alform, Ø 420 mm, RA2 VZ286-10B42RA2ab51,20 €/ Stück exkl. MwSt.Lieferzeit 3 bis 5 Wochen
-
Eingeschränktes Haltverbot Anfang, Aufstellung rechts, VZ 286-10, StVO, Alform, Ø 600 mm, RA1 VZ286-10B60ab53,10 €/ Stück exkl. MwSt.Sofort versandfertig
-
Eingeschränktes Haltverbot Anfang, Aufstellung rechts, VZ 286-10, StVO, Alform, Ø 600 mm, RA2 VZ286-10B60RA2ab64,70 €/ Stück exkl. MwSt.Lieferzeit 3 bis 5 Wochen
Produktbeschreibung
Verkehrsschilder nach StVO - "Eingeschränktes Haltverbot - Anfang"- Verkehrszeichen 286-10
Anfang eines eingeschränkte Halteverbotes - dieses Verkehrsschild kennzeichnet den Anfang eines Parkverbotes und verbietet das Parken eines Fahrzeuges auf der Fahrbahn bzw. an anderen öffentlichen Verkehrswegen. Den Anfang einer Parkverbotsstrecke kann durch das Parkverbotsschild mit dem Zeichen 286-10 kennzeichnen werden, welches einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im oberen Bereich des Parkverbotszeichens aufweist. Dieses Verkehrsschild ist dann zweckmäßig, wenn wiederholte Schilder aufgestellt sind oder das Ende der Verbotsstrecke gekennzeichnet ist.
Eine Wiederholung von Parkverbotszeichen innerhalb einer Parkverbotsstrecke sollte nur erfolgen, um das Sichtbarkeitsprinzip zu gewährleisten. Durch entsprechende Zusatzschilder die direkt unter dem Parkverbotsschild angebracht sind, können die Parkverbote eingeschränkt sein, z.B. Zusatzschild "Behinderte mit Parkausweis frei" oder Zusatzzeichen mit zeitlichen Begrenzungen. Verkehrsschilder zur Beschilderung insbesondere für den ruhenden Verkehr, für den Stadtverkehr und den innerbetrieblichen Bedarf.