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Verkehrszeichen StVO, Eingeschr. Haltverbot Ende Rechts, VZ 286-20, Alu 2 mm flach

  • Eingeschränktes Haltverbot Ende (Aufstellung rechts)
  • VZ-Nummer 286-20
  • Verkehrszeichen nach StVO mit RAL-Gütezeichen
  • gemäß DIN 67520-1
  • in verschiedenen Ausführungen
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Produktbeschreibung

Verkehrsschilder nach StVO - "Eingeschränktes Haltverbot - Ende"- Parkverbotsschilder

Ende eines eingeschränkte Halteverbotes - dieses Schild kennzeichnet das Ende eines Parkverbotes und hebt das Parkverbot für Fahrzeuge auf der Fahrbahn bzw. an anderen öffentlichen Verkehrswegen auf.

Das Ende einer Parkverbotsstrecke kann durch das Parkverbotsschild mit dem Zeichen 286-20 kennzeichnen werden, welches einen von der Fahrbahn wegweisenden waagerechten weißen Pfeil im unteren Bereich des Verkehrszeichens aufweist. Dieses Verkehrsschild ist dann zweckmäßig, wenn wiederholte Schilder aufgestellt oder wenn die Verbotsstrecke sehr lang ist. Das gilt nicht, wenn die Verbotsstrecke an der nächsten Kreuzung oder Einmündung endet oder eine andere Regelung für den ruhenden Verkehr durch Verkehrszeichen unmittelbar anschließt.

Parkverbotsschilder - Verkehrszeichen 286-20 gemäß VzKat

  • Verkehrsschilder nach StVO
  • Material: Aluminium 2 mm, Flachform
  • Verkehrsschild reflektierend RA1 oder RA2
  • Parkverbotsschilder in zwei Größen

Verkehrsschild-Befestigung: Die Brewes GmbH empfiehlt das Parkverbotszeichen 286-20 mittels 2 Rohrschellen am Verkehrsschild zu montieren.


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