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Verkehrszeichen StVO, Eingeschr. Haltverbot Mitte Rechts, VZ 286-30, Alu 2 mm flach

  • Eingeschränktes Haltverbot Mitte (Aufstellung rechts)
  • VZ-Nummer 286-30
  • Verkehrszeichen nach StVO mit RAL-Gütezeichen
  • gemäß DIN 67520-1
  • in verschiedenen Ausführungen
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Produktbeschreibung

Verkehrsschilder nach StVO - "Eingeschränktes Haltverbot - Mitte"- Verkehrszeichen 286-20

Mitte eines eingeschränkte Halteverbotes - dieses Schild kennzeichnet die Mitte eines Parkverbotes und verbietet das Parken eines Fahrzeuges auf der Fahrbahn bzw. an anderen öffentlichen Verkehrswegen. Die Mitte einer Parkverbotsstrecke kann durch das Parkverbotsschild mit dem Zeichen 286-30 gekennzeichnet werden, welches zwei waagerechte weiße Pfeile im oberen und unteren Bereich des Verkehrszeichens aufweist.

Der obere Pfeil weist in Richtung Fahrbahn, der untere Pfeil von der Fahrbahn weg. Dieses Verkehrsschild ist innerhalb einer Parkverbotsstrecke zweckmäßig, wenn wiederholt Schilder aufgestellt sind, um das Sichtbarkeitsprinzip zu gewährleisten. Durch entsprechende Zusatzschilder die direkt unter dem Parkverbotsschild angebracht sind, können die Parkverbote eingeschränkt sein, z.B. Zusatzschild "Behinderte mit Parkausweis frei" oder Zusatzzeichen "Anlieger frei".


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