Das Verkehrszeichen Vorgeschriebene Vorbeifahrt links (Zeichen 222-10) wird oft an Verkehrsinseln oder Verkehrsteilern angebracht. Es kommt zur Anwendung sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Dieses Verkehrszeichen darf nicht mit der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verwechselt werden. Der Pfeil auf dem Verkehrsschild 222 ist immer im 45%-Winkel abgebildet. Es bedeutet, dass an der entsprechenden Stelle links vorbei gefahren werden muss.