Das Verkehrszeichen 108 "Gefälle ... %" wird an Stellen aufgestellt, wo die Verkehrsteilnehmer das Gefälle nicht rechtzeitig erkennen oder wegen besonderer örtlicher Verhältnisse oder des Streckencharakters die Stärke oder die Länge der Neigungsstrecke unterschätzen können. Die Verkehrszeichen unterscheiden sich dadurch von dem Zeichen "Steigung", indem die angegebene Prozentzahl schräg abwärts steht. Beim Gefahrzeichen für starke "Steigung" steht die Prozentangabe schräg aufwärts. Bei beiden Schildern dürfen nur volle Prozentzahlen von 4 bis 25 Prozent angegeben werden. Die Länge der Gefahrstrecke kann auf Zusatzschildern nach StVO angegeben werden.