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Verkehrszeichen StVO STOP, Halt. Vorfahrt gewähren VZ 206, Alu 2 mm Flachform

  • Verkehrszeichen
  • Halt. Vorfahrt gewähren
  • VZ 206
  • Ausführung: Aluminium 2 mm, Flachform
  • Erhältliche Größen: 600 mm, 900 mm
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Produktbeschreibung

Verkehrszeichen 206 – Halt. Vorfahrt gewähren (Stoppschild)
Maximale Sicherheit durch das klassische STOP-Zeichen nach StVO

Das Verkehrszeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren“ – im Alltag bekannt als Stoppschild – zählt zu den prägnantesten Vorschriftszeichen im Straßenverkehr. Es ist achteckig, signalrot mit weißem Rand und trägt gut sichtbar den weißen Schriftzug STOP. Dieses Schild schreibt das unbedingte Anhalten aller Fahrzeuge vor – unabhängig von der Verkehrslage – verbunden mit der Verpflichtung, die Vorfahrt zu gewähren.

Bedeutung & Regelung:
An einem Stoppschild muss immer angehalten werden – auch wenn kein Querverkehr sichtbar ist. Steht keine Haltlinie auf der Fahrbahn, muss an der Stelle gestoppt werden, an der die einmündende Straße eingesehen werden kann. Ein Halteverbot bis zu 10 Meter vor dem Schild gilt, wenn dieses durch parkende Fahrzeuge verdeckt werden könnte.

Einsatzbereiche:
Das Verkehrszeichen 206 wird vor allem an unübersichtlichen Kreuzungen, Einmündungen, Bahnübergängen oder Radwegquerungen eingesetzt, bei denen die Sicht eingeschränkt oder die Geschwindigkeit des Querverkehrs schwer einschätzbar ist.
Zusätzliche Hinweise wie ein Entfernungszusatzzeichen oder das Wort „Stop“ können außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden – in der Regel in 100–150 m Entfernung zum Gefahrenpunkt.

Produktdetails:

  • Verkehrszeichen-Nr.: 206
  • Typ: Vorschriftszeichen – absolutes Haltgebot mit Vorfahrtgewährung
  • Material: Aluminium
  • Reflexionsklassen: RA1, RA2 oder RA3 – für höchste Sichtbarkeit bei Tag und Nacht
  • Standardgrößen: 600 × 600 mm oder 900 x 900 mm
  • Bauformen: Flachform, Alform oder Rundform
  • Laminat: Standard – UV- und witterungsbeständig
  • Zulassung: Nach StVO und Verwaltungsvorschrift

Vorteile auf einen Blick:

  • Klar erkennbare, rechtssichere Anhaltepflicht
  • Erhöht die Verkehrssicherheit an unübersichtlichen Stellen
  • Ideal für kommunale Verkehrsplanung, Baustellen und private Zufahrten
  • Robustes Material und hochwertige Reflexfolie

Wichtiger Hinweis:

Folgende Ausführungen sind nur für Ihr Betriebsgelände zulässig und nicht StVO konform:

  • Größe 600 × 600 mm
  • Materialstärke 2 mm

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