Das Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt" (Zeichen 267) verbietet es allen Fahrzeugen in diesen Streckenabschnitt einzufahren.
Diese Verkehrsschilder dürfen nur dort aufgestellt werden, wo die Einfahrt verboten, aber aus der Gegenrichtung Verkehr zugelassen ist. Sie werden vor allem verwendet, um die Einfahrt in eine Einbahnstraße aus entgegengesetzter Richtung zu sperren. Das Vorschriftzeichen 267 gilt lediglich als Verbot der Einfahrt und gibt keinerlei Auskunft über die Verkehrsrichtung im betroffenen Streckenabschnitt.
Verkehrsschild-Befestigung: Die Brewes GmbH empfiehlt Verkehrsschilder mittels 2 Rohrschellen am Rohrpfosten zu montieren. Siehe nebenstehende Hinweise.