Das Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (Zeichen 250) verbietet ohne Einschränkung das Befahren der Straße. Das Verbot kann durch Zusatzzeichen auf bestimmte Fahrzeugarten oder auch für bestimmte Tage beschränkt werden. Ausgenommen von dem Verbot ist der sogenannte Anliegerverkehr dann, wenn er ausdrücklich durch eine rechteckige, weiße Zusatztafel "Anlieger frei" oder "Anliegerverkehr" gestattet wird.
Verkehrsschild-Befestigung: Die Brewes GmbH empfiehlt Verbotsschilder mittels 2 Rohrschellen am Rohrpfosten zu montieren.