Das Verkehrszeichen "Verbot für Fussgänger" (Zeichen 259) wird in aller Regel verwendet, um den Fußgängerverkehr von stark oder schnell befahrenen Straßen fernzuhalten. Dieses Verkehrszeichen verbietet Fußgängern, den nachfolgenden Verkehrsraum zu nutzen. Das Verbot gilt nicht für Fahrradfahrer oder Führer von Kraftfahrzeugen. Auch andere Fortbewegungsmittel, wie Pferdefuhrwerke, werden nicht von diesem Verbotszeichen eingeschlossen.
Verkehrsschilder Vorschriftzeichen - Zeichen 259
Material: Aluminium 2 mm
Ausführung: Flachform
Durchmesser: 420 mm, 600 mm
Verkehrsschild reflektierend RA1, RA2
Verkehrszeichen nach StVO
Verkehrsschild-Befestigung: Die Brewes GmbH empfiehlt Verkehrsschilder mittels 2 Rohrschellen am Rohrpfosten zu montieren. Siehe nebenstehende Hinweise.