Verkehrsschilder VZ 301 zeige an, dass an der nächst möglichen Kreuzung bzw. Einmündung Vorfahrt besteht. Außerhalb geschlossener Ortschaften steht das Verkehrszeichen 150 bis 250 m vor der Kreuzung bzw. Einmündung, innerhalb geschlossener Ortschaften seht es unmittelbar davor. Andere Entfernungen können durch ein Zusatzschild (z.B. Zusatzzeichen "80 m") geregelt sein.