Das Verkehrsschild "Hauptstraße" oder "Vorfahrtstraße" steht am Anfang jeder Vorfahrtsstraße und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Das Zeichen gibt die Vorfahrt bis zum nächsten Wartezeichen (Verkehrszeichen 205, 206) oder bis zum Ende der Vorfahrtsstraße (Verkehrszeichen 307), unabhängig davon, ob es an jeder Kreuzung oder Einmündung wiederholt ist oder die untergeordnete Straße mit einem Wartegebot gekennzeichnet ist.
Verkehrsschild-Befestigung: Die Brewes GmbH empfiehlt das Vorfahrtszeichen mittels 2 Rohrschellen am Rohrpfosten zu montieren. Siehe nebenstehende Hinweise.