Das Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung links" (Zeichen 209-10) schreiben vor, in welche Richtung ein Kraftfahrer fahren muss. Die Aufstellung des Verkehrszeichens erfolgt vor der Stelle, an welcher abzubiegen ist. Sie stehen an Kreuzungen, Einmündungen und dort, wo auch eine andere Richtung möglich ist, aber wegen einer Gefahr verboten werden muss. Diese Verkehrsschilder verbieten die Weiterfahrt in die nicht freigegebene Fahrtrichtung: bei Zeichen 209-10 darf nicht geradeaus weitergefahren werden und es darf nicht rechts abgebogen werden. Diese Verkehrszeichen verbieten jedoch nicht, in ein Grundstück einzufahren, da es nur für Kreuzungen und Einmündungen gilt.