In öffentlichen Einrichtungen, größeren Gebäuden und Unternehmen mit viel Besucherverkehr werden Türen, Fenster und zusätzliche Notausgänge durch Alarmanlagen oder Türalarme gesichert. Diese Zugänge werden mit dem Warn- und Hinweisschild "ALARM GESICHERT" markiert, um unbefugte Benutzung oder Einbruch zu verhindern, bzw. kenntlich zu machen, dass die betreffende Einrichtung durch eine Alarmanlage gesichert ist. Das Hinweisschild ist durch seine rote Farbe gut sichtbar.