Warnzeichen zur Warnung vor einer Gefahr bzw. zur Gefahrenkennzeichnung im Rahmen der Unfallverhütungsvorschrift. Gefahren, die von Maschinen ausgehen, können zu Quetschverletzungen führen. Eine Gefährdung durch Quetschen der Hände besteht, wenn sich ein bewegtes Teil auf ein festes oder anderes bewegtes Teil im zubewegt. Diese Gefahren treten besonders an Maschinenbereichen auf, wo Werkstücke in die Maschine gelegt werden oder aus dieser entfernt werden. Zum Schutz vor Quetschgefahren an baulichen Einrichtungen oder an Maschinen gibt es Verkleidungen, Verdeckungen, Absperrungen oder andere Sicherheitseinrichtungen.
Um Personen zusätzlich auf die Quetschgefahr aufmerksam zu machen und das Umgehen der Sicherheitseinrichtungen zu verhindern, sollten Maschinen und Anlagen normgerecht beschildert werden. Kennzeichnen Sie derartige Gefahren mit Warnschildern und verhindern Sie Verletzungen und Ausfälle.
Hinweis: Das Schild kann zur Reduzierung des Restrisikos aus der Gefahrenanalyse nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verwendet werden.