Verkehrsschilder nach StVO - Zusatzschilder 1028-30 "Baustellenfahrzeuge frei
Das Zusatzzeichen "Baustellenfahrzeuge frei" kennzeichnet, dass Baustellenfahrzeuge hier fahren dürfen. Wird das Zusatzzeichen mit dem Schild "Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art" angebracht, so können Baustellenfahrzeuge hier trotzdem fahren.
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