Das Zusatzzeichen "elektrisch betriebene Fahrzeuge frei" kennzeichnet, dass elektrisch betriebene Personenkraftwagen in diesem Bereich fahren dürfen. Ist das Zusatzzeichen mit dem Verkehrsschild "Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art" angebracht, so gilt die Einschränkung nicht für elektrisch betriebene Personenkraftwagen. In Verbindung mit Park- oder Halteverbotsschildern (VZ 286) wird das Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt.