G076R5K
Der Gefahrzettel trägt die Nummer 9A und kennzeichnet Lithiumbatterien. Der Unterschied zum allgemeinen Gefahrzettel Nr. 9 für verschiedene gefährliche Stoffe ist der zusätzliche Aufdruck des Batteriesymbols.
Zu beachten ist allerdings, dass der Gefahrzettel Nr. 9A nicht als Placard, Großzettel verwendet werden darf. Für die Plakatierung von Fahrzeugen, Containern usw. muss weiterhin der Gefahrzettel Nr. 9 verwendet werden.
Je nach Batterie/ Zelle werde folgende UN-Nummern beim Versand verwendet:
Werden Lithiumbatterien nach Sondervorschrift 188 versandt, so gelten erleichterte Versandvorschriften.