Produktbeschreibung
Geschwindigkeitsschilder und -aufkleber nach § 58 StVZO "25 km/h"
Diese Geschwindigkeitsschilder und Geschwindigkeitsaufkleber / KfZ-Schilder mit Kilometerangabe sind gemäß den Anforderungen nach § 58 StVZO. Folgende Fahrzeuge müssen mit den Geschwindigkeitsschildern gekennzeichnet werden:
- mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 60 km/h
- Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h
- Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s