Obwohl Brände der häufigste Grund für eine Flucht aus einem Gebäude sind, sieht die Idealvorstellung von rauchfreien Fluchtwegen in der Praxis meist etwas anders aus. Rauchfreie Fluchtwege stehen in der Realität nicht immer zur Verfügung. Die Fluchtwege durch unbekannte, verrauchte Flure und Treppenhäuser werden dann zum unkalkulierbaren Risiko.
Deshalb wurde die Errichtung von bodennahen Sicherheits-Leitsystemen in der ASR A2.3 geregelt. Diese Fluchtwegmarkierungen bleiben bei Evakuierung während Stromausfall und/oder Verrauchung immer noch sichtbar. Eine langnachleuchtende Kennzeichnung von Fluchtwegen ist ein wichtiger Bestandteil bodennaher optischer Sicherheitsleitsysteme.
In der ASR A2.3 ist zu optischen Sicherheitsleitsystemen ausgeführt:
„Um die Sicherheit beim Verlassen der Arbeitsstätte auch nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zu erhöhen, können optische Sicherheitsleitsysteme zusätzlich zur Kennzeichnung mit hochmontierten Sicherheitszeichen oder zusätzlich zur Sicherheitsbeleuchtung als Orientierungshilfe eingesetzt werden.
Optische Sicherheitsleitsysteme führen insbesondere zu einer Verbesserung:
Beschreibung | Darstellung | |
Leitmarkierungen entlang der Fluchtwege auf dem Fußboden oder bodennah an der Wand |
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Markierungspunkten mit oder ohne Richtungspfeil |
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Bodenrettungszeichen und Richtungsangaben |
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Warnmarkierungen an Hindernissen |
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Treppenkantenprofilen an Stufen und Treppen |
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Handlaufmarkierungen |
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Türumrandungen und Türgriffhinterlegungen |
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Langnachleuchtende optische Sicherheitsleitsysteme müssen gemäß ASR A2.3 und ASR A1.3 mindestens die Anforderungen der DIN 67510-1:2020-05, Klasse C erfüllen.
Bei Brewes erhalten Sie unter der Eigenmarke SECUglow®, erkennbar an der Kennzeichnung "SECUglow - DIN 67510-1 - 185/24 - Klasse C" viele Elemente für Ihr Leitsystem aus der Produktion in unserem Hause.
Darüber hinaus muss die ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Materialien hinsichtlich Dauer, Art und Intensität der Beleuchtung sichergestellt werden. Die Funktionsweise des langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystems muss durch Dokumentation des Herstellers oder eine Messung am Ort der Anwendung nachgewiesen werden.
Kaufen Sie jetzt bei Brewes alle notwendigen Teile Ihres langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystems:
Die Leitmarkierungen müssen durchgehend und gut sichtbar im Verlauf des Hauptfluchtweges auf dem Fußboden oder an Wänden angebracht werden. Die Oberkante der Markierung darf nicht höher als 40 cm und sollte idealerweise nicht höher als 30 cm über dem Fußboden liegen.
Die Fluchtrichtung innerhalb von optischen Sicherheitsleitsystemen wird mit Hilfe der Sicherheitszeichen "Rettungsweg/Notausgang" (E001 bzw. E002) in Verbindung mit einem Zusatzzeichen (Richtungspfeil) gemäß ASR A1.3 gekennzeichnet.
Fluchtwege müssen bei der Gefahr von Verrauchung oder bei einer Breite von > 2,0 m beidseitig gekennzeichnet werden, die Fluchtrichtung, Notausgänge sowie die auf diesen Rettungswegen vorhandenen Gefahrenstellen, wie Stufen, Treppenkanten oder Kurven müssen erkennbar sein.
Sicherheitsleitsysteme müssen durchgehend bis zum nächsten sicheren Bereich angebracht werden. Dabei kann eine Kennzeichnung auf dem Fußboden von mindestens drei Zeichen, Pfeilen oder Symbolen pro Meter als "durchgehend" angesehen werden. Die Markierungen müssen einen Durchmesser oder eine Kantenlänge von mindestens 5 cm haben.
Alle Vorderkanten von Trittstufen einer Treppe müssen über die gesamte Breite mit langnachleuchtenden Materialien markiert werden. Ebenso sind Rampen und Handläufe in ihrer gesamten Länge zu kennzeichnen um Unfällen vorzubeugen. Mit den Warnmarkierungen und Warnprofilen von Brewes lassen sich Treppenkanten und Notausgänge auch bei Dunkelheit optimal sichern.
Die selbstklebenden Treppenkantenprofile und Warnmarkierungen ermöglichen eine einfache und schnelle Montage durch Verkleben oder Anschrauben. Die zusätzliche Anti-Rutsch-Beschichtung garantiert hohe Abriebfestigkeit und hervorragende Rutschhemmung.
Nutzen Sie auch die langnachleuchtenden Markierungsbänder und Kennzeichnungsbänder für Treppen, Handläufe, Rampen.
Türen und Notausstiege im Verlauf von Fluchtwegen müssen mit nachleuchtenden Materialien umrandet werden, um die Orientierung der Flüchtenden bei schlechten Sichtverhältnissen zu gewährleisten. Die Türgriffe der Notausgänge und Fluchttüren sind ebenfalls nachleuchtend zu kennzeichnen bzw. mit einer nachleuchtenden Türgriffhinterlegung zu gestalten.
Mit nachleuchtenden Farbbeschichtungen können Produktionsstätten, Lagerbereiche, Tiefgaragen und Parkhäuser mit bodennahen Sicherheitsleitsystemen ausgestattet werden. Erstellen Sie selbständig Ihre Bodenmarkierungen oder Ihr bodennahes Leitsystem und nach ASR 2.3 und DIN 67510-3. Die Epoxidharz-Beschichtung mit schnellladenden nachleuchtenden Pigmenten in mehreren Leuchtstärken ist geeignet für alle ebenen Untergründe aus Beton, Estrich und Asphalt. Mit den Spachtel-Schablonen für Epoxidharz-Spachtelmasse ist die Herstellung der Bodenmarkierungen unkompliziert. Es stehen Schablonen für die Markierung mit Punkten und Pfeilen zu Verfügung.
Neben den für alle Sicherheitskennzeichen, also auch für die in der Rettungsleitmarkierung verwendeten Symbole geltenden Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3, der DIN EN ISO 7010 sind die DIN 67510 für langnachleuchtende Produkte und die ISO 16069 von großer Bedeutung.
Aus dem Bereich der Arbeitsstättenregeln hat bei der Gestaltung von langnachleuchtenden bodennahen Sicherheitsleitsystemen die neu gefasste ASR A2.3 vom März 2022 eine große Bedeutung
In der DIN 67510 sind die notwendigen Leuchtdichten für langnachleuchtende Sicherheitskennzeichnung, die Prüfbedingungen im Labor (Teil 1) und am Ort der Anwendung (Teil 2) sowie die Vorgaben für langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme geregelt.
Die ISO 16069 „Graphische Symbole – Sicherheitszeichen – Sicherheitsleitsysteme“ regelt die Gestaltung von Sicherheitsleitsystemen und somit auch die Anwendung von Rettungszeichen als Teil solcher Systeme.