Brewes bietet Ihnen die Ortseingangs- und ausgangstafeln nach §42 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung an. Hier können Sie zwischen unterschiedlichen Bestellmöglichkeiten auswählen. Sie können zwischen Vorderseite, Rückseite oder beidseitigen Ortsschildern wählen, aber auch Ihren eigenen Wunschtext selbst konfigurieren. Die Schilder erhalten Sie bei uns in verschiedenen Reflexionsklassen. Generell sind die Schilder gelb gefärbt mit schwarzer Aufschrift. Das Ende einer Ortschaft wird mit einer roten Diagonalen durch den Ortsnamen gekennzeichnet.
Jedes Ortseingangsschild muss den Ortsnamen und den Verwaltungsbezirk beinhalten. Zusätzlich können Angaben wie „Stadt“, „Kreisstadt“ oder „Landeshauptstadt“ ergänzt werden. Trägt der Verwaltungsbezirk den gleichen Namen wie der Ort, ist eine doppelte Aufführung nicht notwendig.
Das Ortausgangsschild hingegen braucht keine Hinweise zum Verwaltungsbezirk. Diese zeigen auf der unteren Hälfte immer den Namen der Ortschaft an, die gerade verlassen wird. In der oberen Hälfte steht der Name der nächsten Ortschaft, des nächsten Ortsteils oder an Bundesstraßen des nächsten Fernziels. Sie Straßenverkehrsordnung sieht außerdem vor, zusätzlich Angaben zur Entfernung zu machen.
Die Ortsschilder die Sie bei uns erhalten, bestehen aus einem robusten und wetterbeständigen Aluminium. Diese Eigenschaften garantieren Ihnen einen dauerhaften Außeneinsatz der Schilder. Unsere Ortsschilder erhalten Sie in verschiedenen Reflexionsklassen. Wir bieten ihnen die Ortstafeln in zwei verschiedenen Formaten an:
Zudem unterscheiden sich die Schilder in der Dicke. In unserem Sortiment finden Sie Schilder mit einer Tiefe von 2 und 3 mm.