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Prüfplaketten mit DGUV Vorschriften

Seitdem sich 2007 die Berufsgenossenschaften und die öffentlichen Unfallversicherungsträger zusammengeschlossen haben, hat sich viel geändert. Der dadurch resultierende Dachverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), hat alle vorhandenen Schriften zusammengeführt. Dabei sind Überschneidungen entstandenen, welche durch ein neues DGUV-Regelwerk behoben wurden. Die geänderten Bezeichnungen sind am 01.05.2014 in Kraft getreten.

Auch wir haben deshalb unser Angebot an neuen DGUV-Prüfplaketten stets erweitert. Mittlerweile können Sie aus vielen DGUV-Prüfplaketten wählen, die sich durch den Zusammenschluss ergeben haben:

Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
UVV DGUV Vorschrift
BGV/UVV DGUV Vorschrift
BGV DGUV Vorschrift
BGV A3 DGUV Vorschrift 3
GUV-V A3 DGUV Vorschrift 4
BGV D6 DGUV Vorschrift 52
BGV D8 DGUV Vorschrift 54
BGV D27 DGUV Vorschrift 68
BGV D29 DGUV Vorschrift 70
BGR 186 DGUV Vorschrift 114-010
BGR 234 DGUV Vorschrift 108-007
BGR 500 DGUV Vorschrift 100-500
BGI 694 DGUV Information 208-016
BGG 945 DGUV Grundsatz 308-002

Die Plaketten mit den veralteten Bezeichnungen sind zwar weiterhin erhältlich, doch sollten Sie Ihre Restbestände aufbrauchen und sich beim nächsten Kauf für die DGUV-Plaketten entscheiden.

Unterschiedliche DGUV Normen

Die DGUV Norm wird nochmals in verschiedene Vorschriften untergliedert. Die wohl meist eingesetzte Norm stellt hier die DGUV Vorschrift 3 da. Außerdem bieten wir aber auch noch Prüfplaketten entsprechend der Normen DGUV Information 208-016, DGUV Information 213-850, DGUV Information 208-032.

Prüfplaketten nach DGUV V3 werden nach Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmittel angebracht. Dies betrifft nicht nur die wichtigen Maschinen die zur Produktion eingesetzt werden, sondern auch Betriebsmittel, wie Wasserkocher, Kaffemaschinen oder Drucker. All diese elektronischen Geräte haben ein Risikopotenzial, wenn sie technische Mängel aufweisen und zu einem Betriebsunfall führen. Die Normen DGUV Information 208-016 und DGUV Information 208-032 kommen bei der Prüfung von Leitern und Tritten und die Vorschrift DGUV Information 213-850 findet Anwendung bei der Prüfung von Notduschen.

Auf einige Normen soll in den folgenden Abschnitten näher eingegangen werden.

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Elektrischen Anlagen und elektrische Betriebsmittel sind in regelmäßigen Abständen zur Prüfung ihres ordnungsgemäßen Zustandes zu kontrollieren. Die Prüffristen sollten so knapp gesetzt sein, dass Mängel, mit denen zu rechnen ist, vor dem Schadensfall festgestellt werden können. Nur mit dieser Vorgehensweise können Unternehmen ihren Mitarbeitern sicheres Arbeiten an den Elektrogeräten gewährleisten. Sind durch den Prüfer elektrotechnische Mängel festgestellt worden, müssen diese unverzüglich behoben werden. Besteht für den Nutzer eine akute Gefahr durch den Gebrauch der fehlerhaften Anlagen oder Betriebsmittel, müssen diese durch ihren Besitzer unverzüglich außer Betrieb genommen werden!
Unternehmen können die regelmäßige Kontrolle der Elektroanlagen nachweisen, wenn Prüfplaketten als ein geeignetes Dokumentationsmittel direkt an der Anlage aufgeklebt werden. Sie sorgen an der gekennzeichneten Maschine für ein gewisses Sicherheitsgefühl und dienen im Versicherungsfall als Beweismittel.
Die Unterteilung der Prüfungen erleichtern wir Ihnen zusätzlich mit der Untergliederung in verschiedenen Jahresfarben für die DGUV-Prüfplaketten. Jede Jahreszahl auf dem Prüfetikett wird in einer bestimmten Jahresfarbe verkauft. So erkennen Sie und Ihre Mitarbeiter, welche elektrischen Anlagen bzw. Betriebsmittel demnächst auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen sind.
 
15 mm und 30 mm Durchmesser stehen zusätzlich zur Auswahl. Die Plaketten bestehen aus Standardfolie oder Dokumentenfolie (Sicherheitsfolie). Beide Folien sind kratzfest, wetterfest und besitzen hohe Klebkraft. Die Dokumentenfolie ist darüber hinaus manipulationssicher: Einmal verklebt, lässt sie sich nur unter Zerstörung der Plakette entfernen. So verhindert man die Übertragung der jeweiligen Prüfplakette auf ein ungeprüftes Elektrogerät.

Prüfplakette Medizintechnik Geprüft nach DGUV Vorschrift 3

Heutzutage sind elektrische Anlagen und Geräte allgegenwärtig. Die Sicherheitsregeln sollten deswegen nicht missachtet oder unterschätzt werden. Ein schlechter Umgang mit diesen Betriebsmitteln könnte für den Menschen sehr gefährlich werden. Von großer Bedeutung ist, die elektrischen Anlagen regelmäßig kontrollieren zu lassen. Das gilt selbstverständlich auch für elektrische Geräte, die im Medizinbereich genutzt werden.

Die Prüfplakette „Medizintechnik Geprüft nach DGUV Vorschrift 3“ wird neu mit einem Oberflächenschutz verkauft. Dieser Oberflächenschutz verhindert die Beschädigung der Prüfplakette durch Desinfektionsmittel oder andere chemische Stoffe, mit denen im Medizinbereich häufig gearbeitet wird.

Dieser Prüfaufkleber ist manipulationssicher, d.h. kann nur durch Zerstören entfernt werden. Die Jahresfarben der Prüfplaketten richten sich nach dem bestimmten Anfangsjahr.

Kabelprüfplaketten - Nächste Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

In dieser Kategorie erhalten Sie Kabelprüfplaketten mit den aktualisierten Bezeichnungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 heißt nach dem neuen Regelwerk "DGUV Vorschrift 3". Für die Kennzeichnung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln kann die Plakette "Nächste Prüfung nach DGUV Vorschrift 3" angebracht werden.

Kabelprüfplaketten und Kabelmarkierer mit Schutzlaminat, Prüfplaketten für die Kabelkennzeichnung nach DGUV Vorschrift 3

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) aktualisiert ihr Regelwerk und vergibt neue Namen und Nummern für alle Arbeitsschutz-Schriften.

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 zur Inbetriebnahme, sicherer Bedienung, Prüfung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln hat ab sofort eine neue Bezeichnung. Durch den Zusammenschluss der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK) zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind einige ungewollte Überschneidungen bei den Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätzen entstanden. Mit der neuen Strukturierung der Schriften sollen diese beseitigt und die Bezeichnungen vereinheitlicht werden.

Die Kabelprüfplaketten mit der Aufschrift „Nächste Prüfung nach DGUV Vorschrift 3“ sind ab sofort in dieser Kategorie erhältlich. Die Plakette nach BGV A3 kann weiterhin eingesetzt und bestellt werden.

Bei der Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen können mangelhafte Teile schwerwiegende Folgen, wie beispielsweise einen Elektro-Brand verursachen. Um Zwischenfälle dieser Art zu vermeiden, schreibt die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) regelmäßige Überprüfungen von Elektrogeräten vor. Ein wichtiger Bestandteil der Kontrolle sind dabei die Kabel. Durch die Kennzeichnung der Kabel mit Prüfplaketten ist auf den ersten Blick sichtbar, wann die letzte Prüfung stattgefunden hat und/oder wann der nächste Prüftermin fällig ist. So kann das Risiko, welches von defekten Kabeln ausgeht, auf ein Minimum reduziert werden.

Die Kabelprüfplakette „Nächste Prüfung nach DGUV Vorschrift 3“ erhalten Sie wahlweise in der Größe 100 x 25 mm im Heft zu 80 Stück oder 50 x 20 mm mit 160 Stück je Heft. Die Kabelmarkierer bestehen aus selbstklebender, transparenter Vinylfolie, welche beständig gegen äußere Einflüsse, wie Wasser, Zerkratzen, Öl und Lösungsmittel sind. Die Kabelplaketten haben außerdem eine Temperaturbeständigkeit von -40°C bis +90°C. Die Plakette wird einfach um das Kabel herum geklebt und die Prüfplakette bleibt haltbar und gut sichtbar haften.

Prüfplaketten Geprüft gem. DGUV Information 208-016

In der Regelung „DGUV Information 208-016“ (BGI 694) werden Fragen zur Prüfung von Leitern und Tritten behandelt. Dank dieser Prüfplakette bewahren Sie die Übersicht bezüglich der nächsten Prüftermine. Diese Prüfplakette gibt es in einem Durchmesser von 30 mm und in unserer Standardfolie. Die Brewes-Standardfolie bewährte sich als eine wetterfeste, kratzfeste und außenbeständige Folie. Sie können außerdem das Startjahr und die dazugehörige Jahresfarbe ganz nach Ihrem Bedarf auswählen.

Ohne Leitern und Tritte kommt fast kein Betrieb aus. Ob zum Streichen, Glühbirne auswechseln, bei Montagearbeiten oder einfach um etwas hoch Gelagertes zu erreichen, jeder Mitarbeiter hat wahrscheinlich schon einmal auf einer Steighilfe gestanden. Sie sind leicht zu bedienen und sicher, das ist jedoch nur der Fall, wenn sie ordnungsgemäß geprüft wurden. Die Verantwortung für solche Prüfungen liegt beim Arbeitgeber. Sicherheitsprüfungen müssen in regelmäßigen Abständen stattfinden, um einen mangelfreien und sicheren Zustand zu gewährleisten. Das Prüfintervall legt hierbei der Unternehmer selbst anhand von Einsatzbedingungen der Leitern und Tritte fest. Außerdem kann der Unternehmer den Prüfer frei wählen.

Die Prüfung sollte möglichst systematisch erfolgen. Um den Überblick zu behalten sollten anfangs alle Leitern und Tritte nummeriert werden. Die eigentliche Prüfung erfolgt dann nach der Checkliste in der DGUV Information 208-016 Anhang 2. Während der Prüfung werden die Sprossen, Stufen, Holme und das Zubehör der Leitern auf Beschädigung, Verformung, Abnutzung, Zerstörung, Befestigung, Funktionsfähigkeit, scharfe Kanten, Vollständigkeit, Schmierung und Kennzeichnung geprüft. Die Checklisten sämtlicher Prüfungen müssen zusammen aufbewahrt werden.

Um nach einer Prüfung den Zustand einer Leiter für alle gut sichtbar zu machen wird eine passende Prüfplakette angebracht. Die hierfür nötigen Prüfplaketten können Sie hier individuell in unterschiedlichen Ausführungen bestellen. Wählen Sie je nach Leitertyp und individuellem Bedarf Ihre Leiter-Gebrauchsanweisung und Prüfplaketten.

Was sollte beim Einsatz der Prüfplaketten nach DGUV Norm beachtet werden?

Für Unternehmer, Betriebsleiter, Elektriker und Prüfer ist es empfehlenswert, die Kennzeichnung von Maschinen, Anlagen, Betriebsmittel o. Ä. dem neuen Regelwerk anzupassen. Prüfplaketten mit den alten Bezeichnungen wie BGV, BGI usw. können zwar uneingeschränkt weiter benutzt werden, für eine aktuelle und normgerechte Kennzeichnung steigen Sie aber auf aktuelle DGUV-Plaketten um.

Wichtig ist, dass die Prüfplakette gut sichtbar an die elektrischen Geräte und Betriebsmittel angebracht wird, so hat man immer den nächsten Prüftermin gut im Blick und kann entsprechend zeitnah eine erneute Prüfung in Auftrag geben. Sie sollten keinesfalls den nächsten Prüftermin überschreiten. 

Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, so müssen diese unvollzüglich behoben werden. Ist der Mangel so groß, so dass Ihre Mitarbeiter dadurch in akute Gefahr geraten, muss die Anlage erstmal außer Betrieb genommen werden. Erst durch eine ordnungsgemäße Reparatur darf die Arbeit an dem Gerät wieder aufgenommen werden. Sollte eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich sein, so ist die entsprechende elektrische Anlage auszutauschen.  

Eigenschaften der DGUV Prüfplaketten

Die Prüfplaketten erhalten Sie bei uns in verschiedenen Materialien und Durchmessern. Folgende Auflistung gibt Ihnen die Eigenschaften wieder, welche die Prüfplaketten bei Brewes aufweisen:

  • Durchmesser: 12 - 40 mm
  • Konfektionierung: Bogen, Heft, Rolle
  • Material: Dokumentefolie, Dokumentfolie mit Schutzlack, Standardfolie
  • wetterfest, kratzfest und hohe Klebkraft

Wir empfehlen Ihnen Prüfplaketten mit Dokumentenfolie, da diese eine manipulationssichere Eigenschaft hat. Sobald diese verklebt ist, lässt sich das Prüfetikett nur lösen, in dem dieses zerstört wird.

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