Verkehrszeichen StVO, Ende Überholverbot Lkw VZ 281, Alu 2 mm flach, Ø 600 mm, RA1
- Verkehrszeichen nach StVO mit RAL-Gütezeichen
- gemäß DIN 67520-1
- Ende des Überholverbots für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Pkw und Kraftomnibusse.
- VZ 281
- Ausführung: Aluminium 2 mm, Flachform
- Größe: Ø 600 mm
- Reflexionsklasse: reflektierend RA1
- ab 1 Stück
- 41,70 € / Stück
- ab 3 Stück
- 39,70 € / Stück
- ab 5 Stück
- 37,60 € / Stück
Lieferzeit 3 bis 5 Wochen
Technische Daten
Gewicht | 1,7 kg |
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Verkaufsmenge | 1 Stück |
Material | Aluminium |
Durchmesser | 600,0 mm |
Materialstärke | 2,00 mm |
Reflexionsklasse | RA1 |
Bauart | Flachform |
Produktbeschreibung
Verkehrsschilder "Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge über 3,5 t" - Verkehrszeichen 281 nach StVO
Das Verkehrszeichen "Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t" (Zeichen 281) bedeutet, das Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ist mit diesem Schild wieder aufgehoben.
Das Überholverbot ist ein Streckenverbot. Ein Streckenverbot endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern grundsätzlich erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Verkehrszeichen (Aufhebungszeichen) aufgehoben wird bzw. wenn durch Abbiegen die Strecke verlassen wird. Das Überholverbot wird aufgehoben mit dem Verkehrszeichen 282 "Ende aller Streckenverbote" bzw. mit dem Verkehrszeichen 281 "Ende des Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen"
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