Verkehrszeichen StVO, Überholverbot für Kfz über 3,5 t, VZ 277, Alu 2 mm Flachform, Ø 600 mm, RA1
- Verkehrszeichen nach StVO mit RAL-Gütezeichen
- gemäß DIN 67520-1
- Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
- VZ 277
- Ausführung: Aluminium 2 mm, Flachform
- Größe: Ø 600
- Reflexionsklasse: reflektierend RA1
- ab 1 Stück
- 41,70 € / Stück
- ab 3 Stück
- 39,70 € / Stück
- ab 5 Stück
- 37,60 € / Stück
Lieferzeit 3 bis 5 Wochen
Technische Daten
Gewicht | 1,7 kg |
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Verkaufsmenge | 1 Stück |
Material | Aluminium |
Durchmesser | 600,0 mm |
Materialstärke | 2,00 mm |
Reflexionsklasse | RA1 |
Bauart | Flachform |
Produktbeschreibung
Verkehrsschilder "Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t" - Verkehrszeichen 277 nach StVO
Das Verkehrszeichen "Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen" (Zeichen 277) bedeutet ein generelles Überholverbot für Kraftzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Dabei muss beim Gesamtgewicht des Fahrzeugs die Last des Anhängers oder der Zugmaschine mitberücksichtigt werden. Dieses Verbot gilt nicht für Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Das Zeichen wird auf Straßen mit starkem, schnellen Verkehr aufgestellt, wo ein reibungsloser Ablauf erforderlich ist, Lastkraftwagen aber nicht mehr zügig überholen können, zum Beispiel an Steigungen und Gefällen. Das Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t wird aufgehoben mit dem Verkehrszeichen 282 "Ende aller Streckenverbote" bzw. mit dem Verkehrszeichen 281 "Ende des Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t ". Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht, wie z.B. 7,5 t, angegeben, so gilt das Verbot nur, soweit das zulässige Gesamtgewicht dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.
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