Das Zusatzzeichen "Nur elektrisch betriebene Fahrzeuge" kennzeichnet in Verbindung mit anderen Schildern, dass die jeweilige Verkehrsvorschrift nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge gilt. Die anderen Verkehrsteilnehmer sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Gemäß § 39 Abs. 10 StVO sind Stellplätze an geförderter Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum mit diesem Sinnbild für Elektrofahrzeuge zu kennzeichnen = Kennzeichnung der Ladesäule im öffentlichen Bereich.