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Beratung zu Sicherheitsmesser & Scheren

Einem Cuttermesser wird im Arbeitsalltag sehr wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei ist ein hochwertiges Sicherheitsmesser eine einfache und schnell umsetzbare Lösung, um Mitarbeiter vor Schnittverletzungen zu schützen und die Anforderungen an Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zu erfüllen. Unsere Sicherheitsmesser von MARTOR zeichnen sich durch hohe Ergonomie, Benutzerfreundlichkeit, hochwertige Verarbeitung und lange Haltbarkeit aus. Sie originalen Ersatzklingen überzeugen durch Schärfe, Bruchfestigkeit und eine lange Standzeit. Bei den Sicherheitsmessern aus unserem Sortiment ist ein Klingenwechsel bei den meisten Modellen ohne Werkzeug möglich.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Cuttermessern und Sicherheitsmessern? 

In der nachfolgenden Tabelle möchten wir Ihnen die Vorteile des Sicherheitsmesser gegenüber dem Cuttermesser übersichtlich verdeutlichen.

Cuttermesser Sicherheitsmesser
keine Sicherheitstechnik, Sicherheitsstufe 0 Sicherheitstechnik vorhanden, Sicherheitsstufe 1-3
manuelle Klingenrückführung automatische Klingenrückführung oder verdeckte Klinge
Abbrechklingen Klingen aus einem Stück
lange Klingen kurze Trapez-, Rechteck- oder Spezialklingen
nur 1 Klingentyp verfügbar Sicherheitsmesser können mit verschiedenen Ersatzklingen bestückt werden
  Keramikklingen verfügbar
  einfache und sichere Klingenwechsel 
große Schnitttiefe geringe Schnitttiefen
hohe Bruchgefahr der Klinge durch Sollbruchstellen geringe Bruchgefahr der Klinge
Griff aus Kunststoff, häufig mit Metallschiene Griff aus glasfaserverstärktem Kunststoff, Aluminium oder Zink

Warum Sie sich für den Einsatz von Sicherheitsmesser entscheiden sollten.

  1. Sicherheit:
    • Erhöhung der Arbeitssicherheit
    • Reduzierung der Schnittverletzungen
  2. Wirtschaftlichkeit:
    • Reduzierung krankheitsbedingter Ausfallzeiten und somit verletzungsbedingter Kosten
    • Effizientere Arbeitsprozesse durch ergonomisches Design und Benutzerfreundlichkeit
    • Höhere Produktivität durch sehr scharfe Klingen mit hoher Standzeit
    • Geringere Anschaffungskosten: bei Änderungen im Anwendungsbereich kann eine passende Alternativklinge verwendet werden, ohne einen Neukauf eines Messers
    • Geringe Wiederbeschaffungskosten durch robuste Bauweise der Messer und lange Standzeiten der Ersatzklingen
    • Schutz vor Warenbeschädigung durch geringe Schnitttiefen, innovatives Design oder verdeckte Klingen
  3. Umweltschutz:
    • Ressourcenschonung durch lange Standzeiten
  4. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften:
    1. Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen an sichere Arbeitsmittel, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Die Sicherheitsstufen bei MARTOR im Detail

Zwischen den Sicherheitsstufen gibt es Unterschiede in der Bauform und/oder Funktion der Sicherheitsmesser.

Automatischer Klingenrückzug = Stufe 1 - hohe Sicherheit = MARTOR SECUNORM

Bei losgelassenem Schieber fährt die Klinge nach dem Schnitt sofort wieder zurück in das Gehäuse zurück. Diese Sicherheitsmesser SECUNORM sind für nahezu alle Anwendungen geeignet.

Vollautomatischer Klingenrückzug = Stufe 2 – sehr hohe Sicherheit = MARTOR SECUPRO

Selbst bei gedrücktem Schieber fährt die Klinge wieder zurück ins Griffstück, sobald sie das Schneidmaterial verlässt. Die Sicherheitsmesser SECUPRO sind ideal für festere und dickere Materialien, bei denen mit hoher Kraft gearbeitet werden muss.

Verdeckt liegende Klinge = Stufe 3 – höchste Sicherheit – Martor SECUMAX

Die Klinge liegt nicht offen, weder Mensch noch Material kommen mit der Klinge in Berührung. Bei den Sicherheitsmessern SECUMAX werden Schnittverletzungen nahezu ausgeschlossen, die Ware wird vor Beschädigungen geschützt.

Welche Typen von Ersatzklingen gibt es?

Der Typ und die Ausführung der montierten Klinge ist abhängig vom jeweiligen Messer. Als Ersatzklinge kann entweder die gleiche Ausführung verwendet werden, mit der das Sicherheitsmesser ausgeliefert wurde, oder je nach Anwendungsbereich eine Alternativklinge aus dem Zubehörprogramm (außer Einwegmesser). So muss nicht immer ein neues Messer gekauft werden. Es reicht bereits, eine andere Ausführung der Klinge zu montieren. So sind bei den Einsatzbereichen und/oder benötigten Anforderungen nahezu keine Grenzen gesetzt. Ein noch breiteres Einsatzspektrum decken Sie mit den dauerhaft scharfen, rost- und säuregeschützten Keramikklingen ab.

Klingentypen

  • Trapezklinge
  • Hakenklinge
  • Styroporklingen
  • Rechteckige Industrieklingen

Ausführungen

Ein Großteil der Klingentypen sind in verschiedenen Ausführungen verfügbar, je nach Einsatzweck und benötigter Eigenschaften:

  • Trapezklingen mit abgerundeten Spitzen
  • Klingen mit Breitschliff
  • Rostfreie Klingen
  • Klingen mit TIN-Beschichtung
  • Rostfreie Klingen mit TIN-Beschichtung
  • Rost- und säuregeschützte Keramikklingen
  • Styroporklingen mit Wellenschliff

Bitte beachten Sie dabei die Angaben in den Artikelbeschreibungen. Wenn Sie Fragen zu den passenden Klingen haben, stehen wir Ihnen gern unter Tel.: 035829 / 62811 zur Verfügung.

Was muss beim Kauf eines Sicherheitsmessers beachtet werden?

Grundsätzlich muss beim Kauf eines Sicherheitsmessers folgendes berücksichtigt werden:

  • Zu schneidendes Material
  • Materialstärke bzw. benötigte Schnitttiefe
  • Geforderte/gewünschte Sicherheitsstufe

Die folgende Tabelle soll Sie bei der Auswahl des richtigen Sicherheitsmessers abhängig von den zu schneidenden Materialien unterstützen. Bitte beachten Sie dazu auch die angegebenen Schneidmaterialien und Schnitttiefen in den Artikelbeschreibungen.

Anwendungsbereiche Messertyp
Folien und Umreifungen SECUMAX 350,
SECUMAX Easysafe
SECUPRO 625
SECUPRO Megasafe
SECUNORM 500
Kunststoffumreifungen SECUMAX 145
SECUMAX 320
SECUMAX Easysafe
SECUNORM 500
Kartonagen 1-lagig SECUMAX 320
SECUMAX 145
Kartonagen 2-lagig SECUMAX 350
SECUPRO Martego
SECUPRO Merak
Kartonagen 3-lagig SECUPRO 625
SECUPRO Maxisafe
SECUNORM 500
Kartonagen 4-lagig SECUNORM 380
dicke Materialien, Gummi, Auslegware, PVC-Bodenbelag SECUPRO 625
SECUNORM 540
SECUNORM 380
Sackwaren SECUMAX Easysafe
SECUMAX 350
SECUNORM 500
Sicherheitsschere SECUMAX 564
Wickel-, Stretch- und Schrumpffolie SECUMAX Easysafe
SECUMAX 350
SECUMAX 145
SECUMAX Opticut
SECUMAX Polycut
Klebebänder SECUMAX 145
SECUMAX 320
SECUMAX 350
SECUMAX Esasafe
SECUMAX Polycut
SECUPRO Maxisafe
Folien- und Papierbahnen SECUMAX Easysafe
SECUMAX Opticut
SECUPRO Martego
SECUPRO Maxisafe
SECUNORM 500
Rollenware SECUNORM 380
SECUPRO Megasafe
Schaumstoff, Styropor SECUNORM 540
SECUNORM 380
Textil, Filz, Vliessstoff SECUMAX 350
SECUPRO 325
SECUPRO Megasafe
SECUPRO Maxisafe
SECUNORM 500
Kraftschnitte SECUPRO 625
SECUPRO Megasafe
SECUPRO Martego
Priorität auf Warenschutz SECUMAX 350
SECUPRO Martego
SECUNORM 500

Was muss bei der Benutzung von Sicherheitsmessern beachtet werden?

  • Auswahl des richtigen Messers
  • Nur vollständige und funktionsfähige Messer benutzen
  • Nur mit scharfen Klingen arbeiten
  • Schnittschutzhandschuhe benutzen
  • Nur passende Ersatzklingen verwenden
  • Klingenwechsel unter Beachtung der Herstellerangaben
  • Keine technischen Veränderungen vornehmen
  • Schieber loslassen, sobald die Klinge ins Material taucht
  • Messer sicher aufbewahren, z.B. durch Gürteltaschen
  • Generelle Vorsichtsmaßnahmen mit Messern im Rahmen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit

Sicherheitsscheren

Auch mit den MARTOR-Sicherheitsscheren mit Klingen aus rostfreiem Edelstahl sind Sie auf der sicheren Seite. Mit dem rechtwinkligen Spezialschnitt der Klingen und ist es fast ausgeschlossen, sich selbst zu schneiden. Die vorn abgerundeten Spitzen sorgen für zusätzliche Sicherheit. Der stabile Griff aus glasfaserverstärktem Kunststoff mit rutschfesten Soft-Grip-Innenseiten sorgen für ein angenehmes und sicheres Arbeiten.

  • SECUMAX 565: Allrounder für kraftvolle Schnitte, ideal für große Hände oder die Arbeit mit Handschuhen, mit Krallen zum Aufdrehen von Verschlüssen und integrierter Drahtkerbe zum Schneiden von Drähten und Kabeln
  • SECUMAX 564: für besonders lange Schnitte
  • SECUMAX 363: für feine und kurze Schnitte

Normen, Regelungen und Vorschriften für Sicherheitsmesser und -scheren

Arbeitsstättenverordnung ArbStättV

§ 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten vermieden bzw. möglichst geringgehalten werden.

Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV – Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 3 Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber muss vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die damit auftretenden Gefahren beurteilen und notwendige Schutzmaßnahmen festlegen. Dabei ist unter anderem folgendes zu berücksichtigen: Gebrauchstauglichkeit und Ergonomie von Arbeitsmitteln, sicherheitsrelevante und ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren und die physischen Belastungen der Beschäftigten, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten

§ 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel

Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stehen, die bei den vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet sein, den Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein sowie über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen.

Arbeitgeber dürfen nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen bzw. verwenden lassen, die den geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen.

§ 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet werden können. Belastungen und Fehlbeanspruchungen, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten müssen vermieden oder zumindest reduziert werden.

§ 12 Unterweisung von Beschäftigten

Vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitten, muss der Beschäftigte über vorhandene Gefährdungen und über erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln informiert werden.

Arbeitsschutzgesetz ArbSchG

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten während der Arbeit beeinflussen.

§ 4 Allgemeine Grundsätze

Die Arbeit muss so gestaltet werden, dass eine Gefährdung der Gesundheit vermieden und eine verbleibende Gefährdung so gering wie möglich gehalten wird. Stand der Technik, Arbeitsmedizin, Hygiene und weitere gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse müssen berücksichtigt werden.

§ 5 Beurteilungen der Arbeitsbedingungen

Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Eine Gefährdung kann sich u.a. auch durch eine physikalische Einwirkung ergeben oder die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln.

§ 12 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen, unter anderem auch bei der Einführung neuer Arbeitsmittel.

Bitte informieren Sie sich vor und während des Einsatzes von Sicherheitsmessern über die jeweils gültigen Anforderungen, Gesetze, Verordnungen und Regeln.

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