Die TRBS 2131 wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt 41 im Juli 2010 aufgehoben.
Quelle: baua.de
Es gilt mittlerweile die DGUV Regel 103-011 "Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" (ehemals BGR A3) sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (ehemals BGV A3).